Bauliche Voraussetzung ist eine statisch tragende Außenwand, in der die Unterkonstruktion verankert wird. Die Unterkonstruktion – in der Regel aus Aluminium – besteht aus Wandhaltern und Tragprofilen. Abhängig von der gewünschten Befestigungsart der Bekleidungselemente können zusätzlich horizontale oder vertikale Profile eingesetzt werden. Die Wandhalter sind im Regelfall gegenüber der Außenwand thermisch getrennt, sodass konstruktiv bedingte Wärmebrückenverluste berechenbar sind und auf ein Minimum reduziert werden.
Wesentliches Funktionsmerkmal der Unterkonstruktion ist die Ausbildung sowohl von Festpunkten als auch von notwendigen Gleitpunkten. Festpunkte übernehmen die Konstruktionslasten und die anteiligen Kräfte aus Windsog und Winddruck. Gleitpunkte haben neben der Aufgabe, Windsogkräfte und Winddruckkräfte abzutragen, vor allem den Sinn thermische Verformungen, in der Regel Längenänderungen, zu ermöglichen.
Die Unterkonstruktion ist dreidimensional justierbar. Damit wird die lotrechte wie waagerechte, zwängungsfreie Positionierung auf der Außenwand sichergestellt. Unebenheiten und Maßabweichungen sowie thermische und hygroskopische Belastungen werden zuverlässig ausgeglichen.
Die Tiefe (Auskragung) der Unterkonstruktion richtet sich nach dem erforderlichen Querschnitt des Hinterlüftungsraums und der gewählten Dämmstoffdicke. Die Befestigung der Fassadenbekleidung erfolgt auf der Unterkonstruktion. Abhängig von den architektonischen Anforderungen wird dabei unterschieden in sichtbare und verdeckte Befestigungen der verschiedensten Fassadenelemente. Maßgebend für die Abmessungen der Fassadenbekleidungen und deren Befestigungen sind entweder werkstoffbezogene Normen oder beim Fehlen solcher die Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen der Hersteller.